Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. 22. 
Regierungs-Blatt 
  
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
F Monta, den 7. Axril 1834. 7m„ 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Abinderung der Verordnung vom 23. Mai 1826 
über die Form und die Berechtigung zu Abfassung von Bittschriften und andern Eingaben. — Dienst- 
Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Einberufung zu den Kirchendiensi-Prüfungen der katholischen Geist- 
lichen. — Verfüqung, betreffend die in dem Vereinstarife für mehrere Handels-Gegenstände an den würt- 
tembergischen Grenzen ausnahmsweise festgesetzten Zölle. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betrefsend die Abänderung der Verordnung vom 25. Mai 1326 über die Form und die Berechtigung 
zu Abfassung von Bittschriften und andern Eingaben. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Theils um einige fühlbar gewordene Mißstände in der Ausführung Unserer 
Verordnung vom 25. Mai 1826 (Reg. Bl. S. 321) über die Form und die Berechti- 
gung zu Abfassung von Birtschriften und andern Eingaben zu beseitigen, theils in gnä- 
digster Berücksichtigung verschiedener, von Unseren getreuen Ständen über senen Ge- 
—
	        
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