Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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II. Verfügungen der Departementeé. 
. A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Termin zur Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz= Referendärc. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentlichen 
Aufforderung vom 2. December v. J. (Reg. Bl. S. 404) sich zu der zweiten Dienst- 
prüfung angemeldet und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Relationen 
in der festgesehten Zeit übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, daß hiernächst 
ihre Prüfung bei der Justiz-Prüfungs-Commission in Stuttgart vorgenommen werden 
wird, und sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Klunzinger, 
Nick, 
Roller, 
Sattler, 
Schwab, 
Steinhäuser, 
Graf v. Taube, 
v. Tautphöus; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Beurlin, 
Bosch, 
Burk, - 
D. Huck, 
Landerer, 
Lebret, 
Niethammer, 
Pistorius.
	        
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