Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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5) Bei der Regierung des Jarxtkreises ist eine etatsmäßige Kanzlei-Assistentenstelle 
mit dem Gehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe 
haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreisregierung vorschrift- 
maßig einzureichen. 
Berichtigung. 
In der Verfügung des K. Finanzministerium vom 26. März 1834, den Zoll-Greuz-Bezirk bekref- 
kend (Reg Bl. Nr. 24), ist Punkt 5 im zweiten Absatze statt „dient die zollamtliche Begleitschein-Ab- 
fertigung“ zu setzen: „dient die zollamtliche Quittungs-Abfertigung (3. O. §F. 105)“. 
—.-———— 
Am 26. v. M. find die Rechts-Erkenntuisse vom Monat Februar ausgegeben worden.
	        
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