381
dem für den Anfang zu berechnenden Betrage von 18 fl. noch besonders bewilligen;
nicht weniger können diejenigen, die in dieser Stelle sich Anerkennung verschaffen, dar-
auf zählen, daß ihre dießfallsige Dienstleistung bei künftigen Anstellungs-Gesuchen nicht
ohne Berücksichtigung bleiben werde. Die Bewerber haben innerhalb drei Wochen bei
dem Ministerium des Innern sich zu melden, und dabei über ihre Herkunft und Lauf-
bahn, namentlich über die zum wenigsten bei der medicinischen Fakultär in Tübingen
mit Erfolg erstandene Prüfung sich auszuweisen, wobei bemerbt wird, daß statuten-
mäßig bei sonst gleicher Tüchtigkeir diejenigen vorzugsweise werden beachtet werden,
welche sich nicht bloß der innerlichen Medicin, sondern auch der Wundarzneikunde und
Geburtshülfe mindestens theoretisch gewidmet haben.
2) Die BVewerber um das erledigte Diakonat Möckmühl, Dekanats Neuenstadt,
baben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden. Außer den gewöhnlichen Geschäften eines zweiten Geistlichen in der
1456 Kirchengenossen zählenden Stadt hat der Helfer in dem eine Stunde entfernten
Filialorte Bittelbronn, welches gegen drirthalbhundert Kirchengenossen zählt, alle Ca-
sualien zu versehen, am Neujahr und Kirchweihe, desgleichen an den Aposteltagen zu
predigen, und viermal im Jahre das heilige Abendmahl mit Predigt und Beichtrede
zu halten. Das Einkommen der Stelle berechnet sich auf 600 fl. nach Sportelpreisen.
Reben demselben ist noch eine besondere Belohnung von jährlichen 100 fl. für zwei
tägliche Stunden im Latein, welche der Helfer zu ertheilen hat, ausgeseßt.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Schnaith, Dekanats
Schorndorf, welche 1830 Pfarrgenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen dieser
Stelle ist auf 700 fl. nach Sportelpreisen berechnet.
4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises erledigte
Reoisors-Stelle, mit welcher der Normalgehalt von 800 fl. verbunden ist, haben inner-
halb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden.