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Sodann haben Höchstdieselben unter dem 2. d. M. den Unterlieutenant v. Seybo,
then des vierten Infanterie-Regiments dem ersten Infanterie-Regiment aggregirt, dagegen
den bisher dem fünften Infanterie-Regiment aggregirten Unter-Lieutenant Dimm-
ler bei lehtgenanntem Regiment eingetheilt, und
den Regiments-Arzt Ruthardt im dritten Infanterie-Regiment, als Ober-Arzt
zum Ehren-Invaliden-Corps verseßt, auch
vermöge höchster Emschließung vom 4. d. M. den ordentlichen Professor der Lan-
des-Universitär, Sigwart, in Folge der Uebertragung des Ephorats am evangelisch-
theologischen Seminar an denselben, des von ihm bieher versehenen, mit seinen neuen
Amts-Verrichtungen nicht vereinbaren Inspektorats über die lateinischen Schulen des
Schwarzwald-Kreises gnädigst enthoben.
Die patronatische Nomination des Pfarrers Braun zu Schäfftersheim, Dekanats
Weikersheim, zu der evangelischen Pfarrei Neunkirchen eben dieses Dekanats, ist den
23. v. M., und ·
die patronatische Nomination des Pfarrverwesers Burkhardt zu Neipperg,
Dekanats Brackenheim, zu der dortigen Pfarrei den 50. v. M. bestaͤtigt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gedühren für das Regierungsblatt auf das zweite
Semesier 1834.
Für das mit dem 1. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs=
Blattes sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, zu 1 fl. 30 kr.
für das Exemplar, und wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von 2 fl. für das Eremplar, durch die K. Ober-
dmter und Postämter noch im Laufe des Monats Juni d. J. an die Justiz-Ministe-
rial-Casse einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber ebendahin
zu berichtigen; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß
von dem 1. Juli an nur die vorausbezahlten Exemplare werden verabfolgt werden.
Stuttgart den 4. Juni 1834.
Fär den Deparkements-Chef:
Bolley.