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in das Inn= und Ausland zum erstenmal mit fünfzig Reichsrhalern, und im Wie-
derholungsfalle noch härter geahnder wird, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ludwigsburg den 23. Mai 1854. Bühler.
5. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme mehrerer ausübenden Acrzte.
NRach erstandener Prüfung ist der Doktor der Medicin und Chirurgie, Wilhelm
Gottlob Reichert, von Erdmannhausen, Oberanns Marbach, zur Ausübung der
Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, der Läcentiat der Mediein und Chirurgie, Jo-
haun Friedrich Speth, von Stuttgart, zur Ausübung der Medicin und Chirurgie,
der Licentiat der Medicin Carl Zimmer, von Herbrechtingen, Oberamts Heidenheim,
zur Ausübung der Medicin und Geburtohöülfe, und der Licentiat der Medicin Johann
Heinrich Burter sack, von Bopfingen, Oberamts Neresheim, zur Ausübung der Me-
dicin ermächtigt worden.
Stuttgart den 24. Mai 1837. Walther.
C) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung der Leitung und Ober-Aufsscht über die gegenwärtig zu
Stuttgart besindliche Milikär-Strafanstalt an das Stadt-Commando daselbst.
Nachdem das K. Festungs-Commando zu Hohenasberg der Leitung und Ober-
Aufsicht über die gegenwärtig zu Stuttgart befindliche Militär-Strafanstalt, wohin
die zur Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilten Militär-Personen zur Erstehung ihrer
Strafe abgeliefert werden, höchstem Befehle zu Folge enthoben, und diese Straf-An-
stalt unter den Befehl und die Oberleitung des Stadt-Commando dahier gestellt wor-
den ist, so daß der Stadt-Commandant zu Stuttgart, so lange sich die Militär-Straf-
anstalt hier befinder, alle diejenigen Funktionen, welche dem Commandanten der Straf-
anstalt kraft der Instruktion zukommen, mit Ausschluß des Festungs-Commandauten
zu Hohenasberg, auszuüben hat; so wird solches zur Nachricht und Nachachtung hier-
durch öffenrlich bekannt gemacht. #
Stuttgart den 25 Mai 183é. Hügel.