Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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in das Inn= und Ausland zum erstenmal mit fünfzig Reichsrhalern, und im Wie- 
derholungsfalle noch härter geahnder wird, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Ludwigsburg den 23. Mai 1854. Bühler. 
5. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme mehrerer ausübenden Acrzte. 
NRach erstandener Prüfung ist der Doktor der Medicin und Chirurgie, Wilhelm 
Gottlob Reichert, von Erdmannhausen, Oberanns Marbach, zur Ausübung der 
Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, der Läcentiat der Mediein und Chirurgie, Jo- 
haun Friedrich Speth, von Stuttgart, zur Ausübung der Medicin und Chirurgie, 
der Licentiat der Medicin Carl Zimmer, von Herbrechtingen, Oberamts Heidenheim, 
zur Ausübung der Medicin und Geburtohöülfe, und der Licentiat der Medicin Johann 
Heinrich Burter sack, von Bopfingen, Oberamts Neresheim, zur Ausübung der Me- 
dicin ermächtigt worden. 
Stuttgart den 24. Mai 1837. Walther. 
C) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung der Leitung und Ober-Aufsscht über die gegenwärtig zu 
Stuttgart besindliche Milikär-Strafanstalt an das Stadt-Commando daselbst. 
Nachdem das K. Festungs-Commando zu Hohenasberg der Leitung und Ober- 
Aufsicht über die gegenwärtig zu Stuttgart befindliche Militär-Strafanstalt, wohin 
die zur Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilten Militär-Personen zur Erstehung ihrer 
Strafe abgeliefert werden, höchstem Befehle zu Folge enthoben, und diese Straf-An- 
stalt unter den Befehl und die Oberleitung des Stadt-Commando dahier gestellt wor- 
den ist, so daß der Stadt-Commandant zu Stuttgart, so lange sich die Militär-Straf- 
anstalt hier befinder, alle diejenigen Funktionen, welche dem Commandanten der Straf- 
anstalt kraft der Instruktion zukommen, mit Ausschluß des Festungs-Commandauten 
zu Hohenasberg, auszuüben hat; so wird solches zur Nachricht und Nachachtung hier- 
durch öffenrlich bekannt gemacht. # 
Stuttgart den 25 Mai 183é. Hügel.
	        
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