Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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e) Verfuͤgung, betreffend die Brandschadens-Umlage fuͤr 1854 —35. 
Vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 11. d. M. sollen fuͤr das Verwaltungsjahr 
1854—35 als ordentliche Beiträge zur allgemeinen Brand-Versicherungs-Anstalt des 
Königreichs vier Kreuzer je auf hundert Gulden Gebäude-Anschlag umgelegt, 
und zwischen dem 1. Rovember d. J. und dem 1. Februar künftigen Jahrs zum Ein- 
zug gebracht werden. 
Die K. Oberämter werden daher beauftragt, 
1) diese Umlage auf den. Grund der mit dem 1. Juli d. J. Statt findenden Re- 
vision der Brand-Versicherungs-Kataster zu vollziehen; 
2) die Umlage-Urkunden spatestens bis zum 1. September d. J. an den Brand- 
Versicherungs-Haupt-Kasster unfehlbar einzusenden, und bei der Vergleichung 
derselben mit den an die K. Breis-Regierung eingeschickten Uebersichten über 
die Aenderungen der Kataster darauf Bedacht zu nehmen, daß die Gleichstellung 
beider nicht nur hinsichtlich der Totalsummen, sondern auch hinsichtlich der 
Summen des Zuwachses und des Abgangs der Brand-Versicherungs-Anschläge 
bewirkt werde, um jeder Zurücksendung und nachträglicher Einziehung von Er- 
läuterungen überhoben zu seyn; 
3) für den Einzug und die Einlieferung der umgelegten Summen in der bezeich- 
neten Frist pflichtmäßige Sorge zu tragen. 
Stuttgart den 13. Juni 1834. 
Schlaper. 
2.Des katholischen Kirchenraths. 
Ernennung zu Bezirks-Schul-Inspektoren. 
Das Amt eines Bezirks-Schul-Inspebtors ist nachbenannten bisherigen Schul-ö In- 
spektorats-Verwesern heute definitio übertragen worden: 
1) dem Pfakrer Halder in Unteressendorf für den Schul-Inspektorats-Bezirk 
Schussenried;
	        
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