426
deghem, K. Niederlaͤndischen Kammerherrn, zu Niederstotzingen, auf seine Familie
und auf seine ritterschaftlichen Besitzungen, und zwar
a) auf die aͤlteren Vesitzungen in den Gemeindebezirken Niederstotzingen und Stet-
ten ob Lonthal, Oberamts Ulm, und Vergenweiler, O. A. Heidenheim, nach
erfolgter Verzichtleistung auf die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und
Forstgerichtsbarkeit, mit Einweisung in die durch die 96. 50 und 41 der K. De-
klaration zugesscherten Surragate der beiden ersteren Rechte;
b)) auf die an den Grafen neuerlich vom Staate durch Kauf übergegangenen Be-
sizungen zu Niederstotzingen, nachdem denselben von Seiner Königlichen
Majestät die Eigenschaft eines adelichen Guts verliehen worden, jedoch ver-
möge dieser Verleihung mit Ausschluß aller auf Hoheits= oder obrigkeitliche
Rechte und deren Surrogate sich beziehenden Bestimmungen,
für anwendbar erklärt worden ist; so wird solches unter Beziehung auf die früheren
Bekanntmachungen, den Vollzug jener K. Deklaration betreffend, zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Zugleich wird hiemit nachgetragen, daß die gedachte K. Deklaration ferner auf die
Freiherren Wilhelm Friedrich v. König, Ober-Justizrath zu Ulm, und
Carl Friedrich v. König zu Warthausen,
als Besitzer der durch K. Entschließung zum Rittergut erhobenen vormaligen Staats-
domäne Warthausen, Oberamts Biberach, jedoch mit Ausschluß aller auf Patrimonial=
Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und Forstgerichtobarkeir und deren Surrogate sich beziehen-
den Bestimmungen Anwendung sinde.
Stuttgart den 20. Juni 183. Schlaper.
c) Bekanntmachung, betreffend das Patronatrecht über den katholischen Pfarr= und Schullehrerdienst zu
Kiederstotzingen.
Nachdem in Folge des Verkaufs der zum Staatsgut gehbrigen grundherrlichen
Rechte zu Niederstotingen, Oberamts Ulm, das damit verbundene Patronatrecht über
den katholischen Pfarr= und Schullehrerdienst daselbst auf den Grafen v. Maldeghem
übergegangen ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 20. Juni 1857. Schlaper.