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3. Des Stubienraths.
Bekanntmachung, betreffend die dießjaͤhrigen Pruͤfungen: 4) fuͤr die Aufnahme in die niedern katholi-
schen Convikte, 2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 3) für die Zulassung zu
akademischen Studien, 5) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar.
I. Die Prüfung für die Aufnahme in die niedern katholischen Convikte wird am
22. und 25. August, Freitag und Samstag,
II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar
1. 2. und 3. September, Montag, Dienstag und Mittwoch
vorgenommen werden. Nach der bereits geschehenen Bekanntmachung (Reg. Bl. von
1854, Nro. 26, S. 367) haben bei derselben nur zwei Jahrsklassen, und zwar die
zweite nur an den beiden ersten Tagen zu erscheinen, auch wird die zweite nicht mehr
im Ebrcischen geprüft. «
lll.DicsprüfungfürdieUniversitätssCandidatenistaufden9.und10-Seps
tember, Dienstag und Mittwoch, wozu nach Beschaffenheit der Umstaͤnde noch der Vor-
mittag des 11. Septembers hinzukommen kann, bestimmt; zu derselben sind wie bisher:
Livius, Xenophons Memorabilien, Platos Phaͤdon und Criton mitzubringen.
IV. Die Conkurspruͤfung fuͤr die Aufnahme in das hoͤhere evangelische Seminar
ist auf den 50. September und die beiden folgenden Tage festgesetzt. Zu derselben ha-
ben sich alle diesenigen Jünglinge, welche nicht vor vier Jahren in das Seminar zu
Urach aufgenommen wurden, anzumelden. Tacitus, Thucydides und eine ebrelsche
Bibel sind mitzubringen.
Alle diese Prüfungen werden im Saal des hiesigen Gymnastums vorgenommen,
und nehmen jedesmal am ersten Tage Morgens sieben Uhr den Ansang.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Rro. II., so wie die nach der Vorschrift
der Verordnung vom Jahr 1820 (Reg. Bl. S. 19) einzurichtenden Gesuche um die
Zulassung zur Prüfung der Studien-Candidaten (Nro. III.) sind unfehlbar auf den
25. Julius, die Anmeldungs-Eingaben für die Prüfung Nro. IV. aber bis auf den
1. September bei dem K Studienrath einzureichen.
Stuttgart den 25. Juni 1854. Flatt.