Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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B) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Aufnahme in die K. Offiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg betreffend. 
In Folge der neuen Organisation der K. Offiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigs- 
burg wird in diesem Jahre keine Aufnahme neuer Zöglinge in dieselbe Statt finden, 
sondern erst im Herbste 1835 erfolgen, was mit dem Anfügen bebannt gemacht wird, 
daß der gesteigerte Grad von Kenntnissen, welcher künftig zur Aufnahme erforderlich 
ist, spärerhin angezeigt werden wird. Da zugleich auch das zur Aufnahme befähigende 
Alter erhöht wird; so sind diejenigen Jünglinge, welche gesonnen waren, sich in diesem 
Jahre zur Prüfung zu melden, von der im nächsten Jahre erfolgenden Prüfung nicht 
ausgeschlossen, sofern sie überhaupt den hierüber noch bekannt zu machenden Bedingun- 
gen der Aufnahme entsprechen. 
Stuttgart den 18. Juni 1833. Hügel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das Ableben des Oberamtsrichters Märklin ist die in der ersten Be- 
soldungsklasse stehende Oberamtorichtersstelle in Urach erledigt worden. Die Bewerber 
um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen 
zu melden. 
2) Bei der Regierung des Reckarkreises ist durch Todesfall eine Rathsstelle mit 
einem normalmäßigen Gehalt von 1500 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der gedachten Kreis-Regie- 
rung vorschriftmäßig einzureichen. 
5) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Heidenheim, dessen Einkommen 
einschließlich einer Zulage von 58 fl. 20 kr. aus dem geistlichen Besoldungs-Verbesse- 
rungsfonds auf 600 fl. nach Sportelpreisen berechnet ist, haben innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden. 
) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Knittlingen, dessen Einkommen ein- 
schließlich einer Zulage von 17 fl. aus dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds
	        
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