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und geeignet, eine freie und fließende Handschrift zu bilden, bewährt hatz so. wird die
erwähnte Anleitung zur Anschaffung für lateinische und Realschulen empfohlen.
Stuttgart den 30. Juni 1834.
Für den Director:
Jäger.
Dienst-Erledigungen.
1) Durch den Tod des Regierungsraths Eisenlohr ist bei der Regierung des
Jarrkreises eine Rathesielle mit einem normalmäßigen Gehalte von 1500 fl. in Erledi-
gung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wo-
chen bei der genannten Kreis-Regierung vorschriftmäßig einzureichen.
2) Mir der erledigten evangelischen Pfarrei Lombach, Dekanats Freudenstadt,
sind die Filialien Loßburg und Rodt, ersteres eine, letzteres 3 Stunden vom Mutterort
entfernt, verbunden. Außer dem Mutterort hat der Pfarrer auch im Filial Loßburg
an allen Sonn= und Festtagen zu predigen, und abwechselnd mit jenem je am zweiten
Sonntage Kinderlehre zu halten, in Rodt aber an allen Aposteltagen zu predigen,
und jährlich dreimal das Abendmahl zu reichen, auch in beiden Filialien alle Taufen
und Hochzeiten zu versehen. Die Anzahl der Pfarrgenossen belauft sich im Mutter-
ort auf 56, in den Filialien auf 1002 und das Dienst-Einkommen ist, nach Abzug
von 100 fl. für den Reiseaufvand, in die Filialien auf 650 fl. in Sportelpreisen be-
rechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Const-
storium vorschriftmäßig zu melden.
3) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrstelle in der Oberamtsstadt Tettnang,
womit das Dekanatamt verbunden wird, begreist in der Stadt 1322, und in den dazu
gehörigen 32 Weilern und Höfen 1407 Pfarrgenossen. Die drei Schulen befinden sich
in der Stadt, wo neben dem Pfarrer und dem ständigen Vikar auch zwei Kapläne
angestellt sind. Das beständige Pfarr-Einkommen von eigenen Gütern, Zehmen,
Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren belauft sich, nach Abzug der
Ausgabe für den ständigen Vikar, auf 1,200 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese
vereinigte Stelle bewerben wollen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig
bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.