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Französischen überseht von Ehrenfried Staiber; Straßburg, Druck und Verlag von
G. L. Schuler 1854,“ als in mehrfachen Beziehungen den Bestimmungen des Ge-
sehes über die Preßfreiheit vom 30. Januar 1817 zuwiderlaufend, somit als gesehwidrig
erklärt hat; so wird dieß unter Beziehung auf den §. 26 des Geseßes über die Preß-
freiheit, wornach der Verkauf eines jeden Eremplars dieser Schrift in das In= und
Ausland zum erstenmal mit 50 Reichsthalern und im Wiederholungs-Falle mit noch
härterer Ahndung bestraft wird, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ulm den 27. Juli 1837. Holzschuher.
4. Des evangelischen Consistorium.
Veränderungen bei den Schul-Lehrer-Conserenz-Direktoren
Unter dem 22. April d. J. wurde dem Pfarrer Triebig in Möhringen, Amts-
dekanats Stuttgart, die geberene Entlassung von der Schul-Conferenz-Direktion ertheilt
und an seine Stelle der Pfarrer Romig in Birkach mit der Leitung der Schullehrer=
Conferenzen des betreffenden Bezirks beauftragt.
Unter dem 15. April d. J. wurde dem Stadtpfarrer Haldenwang in Wildberg,
Dekanatamts Nagold, die durch die Beförderung des Pfarrers M. Schmid in Effringen
auf die Pfarrei Altheugsicktt erledigte Schullehrer-Conserenz-Direktorsstelle übertragen.
Den 15. Mai d. J. wurde der Pfarrer Haldenwang in Buttenhausen, Dekanatamts
Münsingen, auf Ansuchen der Schullehrer-Conferenz-Direktion enthoben, und an seine
Stelle der Pfarrer Knecht in Steingebronn zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt; deß-
gleichen wurde den 15. Juni d. J. an die Stelle des nach Gültstein beförderten Pfar-
rers Walz, der Pfarrer Schmid in Althengstätt zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt.
Den 27. Juni d. J. wurde der Stadtpfarrer Heim in Winnenden, Dekanatamts
Waiblingen, auf Ansuchen der mit rühmlichem Eifer versehenen Leitung der Schullehrer-
Conferenzen enthoben, und am 8. Juli der Pfarrer Wolff in Beinstein zum Schul-
lehrer-Conferenz-Direktor ernannt.
Stuttgart den 26. Juli 1834. Mohl.