Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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National-Oekonomie wird Prof. D. v. Fulda nach „Jakobs Grundsaͤtzen ꝛc. 
(5te Ausgabe)“ in wöchentlichen fünf Stunden von 11—12 Uhr lehren. 
Polizei-Wissenschaft wird Prof. D. Mohl, fünf Stunden wöchentlich, von 
5—6 Uhr vortragen. 
Statistik Württembergs, in naturwissenschaftlicher Hinsicht, f. Naturwissen= 
schaften. 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister Lv. Hermann. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Francais oder sein Stellvertreter. 
Musik-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik- 
Uebungen und gibt Privat-Unterricht in der Musik. 
Nach der zwischen den Zeichnungslehrern Dörr und Helwig bestehenden Ueber- 
einkunft leitet der Erstere in diesem Semester die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 3—12 Uhr und Sonntags von 107—12 Uhr. Beide sind zu Er- 
theilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privatunterricht im Fechten. 
In stitute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn-, Feier= und Ferientage ausge- 
mommen) alle Tage von 1—“ Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten, 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen und, 
wenn kein anderer sie will, wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Winterhalbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr geöffner; 
Das Naturalien-Cabinet im Winterhalbjahre jeden Donnerstag (ausgenom- 
men, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 
2—56 Uhr. 
 
	        
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