Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

485 
Das Ende der Ferien ist auf den 23. Oktober festgesetzt; am 24. Oktober wird 
die Eroͤffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und 
die Hauptvorlesungen werden sofort ihren Anfang nehmen. 
Tübingen den 5. August 1834. Sigwart. 
:8) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Termine für die Prüfung der Bewerber um Forststellen. 
Im Monat Oktober d. J. wird von Seite des K. Finanz-Departements wieder 
eine Prüfung der Bewerber um Forststellen vorgenommen werden, und zwar: 
a) der praktisch gebildeten Berwerber um Forstwarts= und Försterstellen 
am Montag den 6. Oktober d. IJ. 
b) der wissenschaftlich gebildeten Bewerber um Forst-Assistentenstellen, so wie um 
Förster= und Oberförsterstellen « 
am Donnerstag den 9. Oktober d. J. 
Indem dieß unter Beziehung auf die Verordnungen vom 1. Oktober 1827 (Reg. Bl. 
S. 411), vom 20. Maͤrz 1826 (Reg. Bl. S. 189), und vom 29. April 1828 (Reg. Bl. 
S. 297) zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die Bewerber aufgefordert, 
ihre Gesuche um Zulassung zur Pröfung spatestens bis zum 15. September d. J. bei 
dem Finanz-Ministerium einzureichen, und denselben die in dem Aufrufe vom 21. August 
1832 (Reg. Bl. S. 525) bezeichneten Nachweisungen beizulegen. Die Zuzulassenden 
werden sofort durch das Sebretariat der Prüfungs-Commission besonders einberufen 
werden. 
Stuttgart den 11. August 1837. % Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das Ableben des Amts-Rotars, Kanzleiraths Gebel, ist das Amts- 
Notariat Schussenried, Oberamts Waldsee, in Erledigung gekommen. Die Be- 
werber um diese Stelle, mit welcher ein Gehalt von 375 fl. verbunden ist, haben sch 
innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshofe in Ulm zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.