Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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b) Bekanntmachung, betreffend die Erlöschung eines Erfindungs-Patents. 
Nachdem das dem Schuhmacher Fidel Ritter, von Rottenburg, durch höchste 
Entschließung vom 26. Juni 1855 (Reg Bl. S. 167) auf die Dauer von acht Jahren 
ertheilte Patent für die von ihm erfundene Arbeitsmaschine für Schuhmacher durch 
Verzicht des Patent-Inhabers vom 11. d. M. erloschen ist; so wird solches nach Vor- 
schrift des Art. 162 der allgemeinen Gewerbe- Ordnung hiemit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 25 August 1854. Schlayer. 
c) Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung der Ertraposttare. 
Nachdem vermöge höchster Entschließung vom 26. d. M. die Ertravosttare von 
1 fl. 15 kr. auf 1 fl. 50 kr. für ein Pferd und eine Station vom 1. September d. J. 
an erhöht worden ist; so wird solches hiemit zur dffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 23. August 1835. Schlaper. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Berichtigung der Bekanmtmachung in Betreff der Preise-Vertheilung an evangelische Schulprovisoren. 
In dem Verzeichnisse derjenigen acht Provisoren, welche der für das Jahr 1855—37 
gnädigst ausgesetzten Preise für würdig erachtet worden sind (Reg.Bl. Nr. 57, S. 450), 
sollte es heißen: Weegmann, von Schorndorf, und nach demselben ist noch 
zu sehen: 
Weinbrenner, von Nürtingen. 
Stuttgart den 83. August 1334. Mohl. 
5. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung der Prüfung für die Aufnahme in die Gewerbeschule. 
Unter Veziehung auf die im Jahr 1832 (Reg. Bl. S. 599, Nro. V) bekannt ge- 
machte Vorschrift für eine Aufnahme= Prüfung beim Eintritt in die Gewerbeschule 
werden noch folgende nähere Bestimmungen hinzugefügt: 
1) Die ordentlichen Schüler, welche einen vollständigen Curs machen wollen, haben 
die förmliche, nach der bestehenden Vorschrift eingerichtete Prüfung zu erstehen.
	        
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