Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Der auf die erledigte katholische Pfarrstelle in Felldorf, Oberamts und Dekanato 
Horb, präsentirte Pfarrer Weiß zu Heiligenbronn, erhielt am 23. v. M. die landes- 
berrliche Bestätigung; 
debhgleichen der auf die erledigte katholische Caplanei in Emerkingen, Oberamts 
Ehingen, ernannte Caplan Rau zu Herrlingen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
-a) Verfügung, betreffend die Aufnahme der Bevölkerung für den Jollverein und die Abfassung der 
Bepölkerungs-Listen. 
Da der Art. 22 des Zoll-Vereinigungs-Vertrags vom 22. März 1855, wornach 
der Ertrag der in die Gemeinschaft fallenden Abgaben unter den vereimen Staaten 
nach dem von drei zu drei Jahren auszumittelnden Verhältnisse der Bevölkerung vertheilt 
werden soll, und die zur Vollziehung dieser Bestimmung zwischen den vereinten Staaten 
getroffene Uebereinkunft eine Abänderung und Ergänzung der über die periodische 
Aufnahme der Bevölkerung bestehenden Vorschriften bedingt; so wird in dieser Hin- 
sicht vermöge höchster Entschliefung vom 26. d. M. folgendes verfügt: 
. 1. 
Von drei zu drei Jahren, und erstmals im laufenden Jahre 1834, wird in sämt= 
lichen Gemeinden des Königreichs auf den 13. December eine Zählung der ortean- 
wesenden Bevölkerung vorgenommen. 
. 2. 
Bei dieser Zählung ist zu erheben: 
1) die Anzahl der Familien, 
2) die Anzahl der Ortsanwesenden, und zwar 
a) der über vierzehn Jahre 
aa) maͤnnlichen 
bb) weiblichen Geschiechis, 
b) der unter vierzehn Jahren 
on) münnlichen) 
bb) weiblichen Gesch lechts, und 
c) die Samme aller Ortsanwesenden.
	        
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