Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. 43. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
  
  
—... — — 
Samstag den 13. September 1834. 
—..—— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohnüß-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekanneme- 
chung eines Patents für ein neu erfundenes Verfahren zu Gewinnung des Juckerstosss aus Runkelrüben. 
— Bekanntmachung, die theologische Dienst-Prüfung der katholischen Geistlichen zur Anstellung auf Pfarr- 
ämter betreffend. — Bekanntmachung, die dienjährige Aufnahme in die katholischen niederen Convikte 
betreffend. — Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille. 
Olenst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 9. d. M. an 
den Ordens-Vice-Canzler, dem Kammerherrn und Direktor des katholischen Kirchen- 
ratho, Freiherrn v. Soden, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst eitheilt, das ihm 
von dem Ordens-Chef des Johanniter-Malteser-Ordens in Oestreich verliehene Ehren- 
kreuz dieses Ordens anzunehmen und zu tragen. 
"8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 3. d. M. 
den Ober-Justizrath Gaupp in Ellwangen, seiner Bitte gemäß, auf die erledigte 
Rathsstelle bei dem Gerichtshofe in Eßlingen zu versetzen, und dagegen
	        
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