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vermöge höchster Entschließung vom 22. v. M. das erledigte Kameralamt Dorn-
stetten, dem Finanz-Ministerial-Registrator Mayer gnädigst übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 24. v. M. dem katholischen Pfarrer Sperl
in Dürmentingen, Dekanats Riedlingen, aus Anlaß seines Priester-Jubiläums, in
Znädigster Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste und wohlthäátigen Handlungen,
den Titel eines Ober-Kirchenraths gnädigst verliehen.
Durch höchste Entschließung von demselben Tage sind die ausserordentlichen Pro-
fessoren der Rechtswissenschaft Lang, Reyscher und Mayer zu Mitgliedern der
juridischen Fakultät ernannt worden.
Sodann haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung
vom 26. v. M. den provisorischen Chef des Departements des Innern, seitherigen
Staatsrath, v. Schlaper, zum Geheimen-Rathe allergnädigst zu ernennen geruht, und
unter demselben Tage folgende Beförderungen bei dem K. Armee-Corps vorge-
nommen:
der dem siebenten Infanterie-Regiment zugetheilte Oberst Prinz Friedrich von
Württemberg ist zum General-Major der Reiterei ernannt und wird der ersten
Reirer-Brigade aggregirt.
Der Adjutant Sr. Mojestär, Obersllieutenane 9. Floischmann. rückt zum
Obersten, und nachgenannte Majors rücken zu Oberstlieutenants vor:
v. Speth, Stabsosfizier im vierten Reiter-Regiment,
Graf v. Bylandt, Bataillons-Commandant im dritten Infanterie-Regiment,
v. Knörßer, — — — vierten — —
v. Suckow, — — — fuͤnften — —
v. Lenz, Stabs--Offizier bei der reitenden Artillerie,
v. Troyff, Kommandant der Leibgarde,
v. Bär, im General-Quartiermeisterstab, und
v. Martens, Adjutant des Kriegs-Ministers.
Zum Hauptmann erster Classe wird befördert, der Hauptmann zweiter Elasse der
reitenden Artillerie, Graf Wilhelm von Württemberg.
Zu aggregirten Unterlieutenants sind befördert:
a) bei der Reiterei:
der Offlziers-Zögling im zweiten Regiment, Wachtmeister v. Reischach,