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pruͤfungs-Instruktion vom 30. November 1820 (Reg. Bl. S. 625) im Monate Decem-
ber d. J. vorzunehmenden ersten Dienstprüfung vor dem zu Tübingen niedergesetzten
Justiz-Pröfungs-Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, hie-
mit aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden
Vorschriften eingerichtet seyn müssen, unter Anschluß eines Zeugnisses der Juristen=
Fakultät darüber, daß sie sich über den Universitäts-Besuch während des vorgeschriebe-
nen Triennium gehbrig ausgewiesen haben, bis zum 1. November d. J. bei der unter-
zeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, als im Falle der Richt-Einhaltung dieses
Termins der Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semesier-Prüfung für die Saͤu-
wigen unfehlbar eintreten würde.
Stuttgart den 1. Oktober 183. Schwab.
) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Belobung des Schultheißen Teufel in Baisingen, Oberamts Hord.
Da der Schultheiß Teufel in Baisingen, Oberamts Horb, sich die Ordnung des
Haushaltes seiner Gemeinde und die Abldsung ihrer Schulden mit besonderem Eifer
bat angelegen seyn lassen, und insbesondere auch die Erbauung eines Gemeinde-Back-
hauses daselbst veranlaßt hat; so wird derselbe in Anerkennung dieser Verdienste und
seiner sonstigen geordneten und thätigen Amtsführung auf höchsten Befehl Seiner
Königlichen Majestär andurch öffentlich belobt.
Stuttgart den 25. September 1854. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Resultat der ersten theologischen Dienstprüfung.
Von 41 Candidaten des evangelischen Predigtamts, welche im September d. J.
die erste theologische Dienstprüfung gemacht haben, sind nachstehende in alphabeti-
scher Ordnung Aufgeführte, siebenunddreißig für befähigt erkannt
worden:
1) Baumann, von Owen, Seminarist;
2) Bauer, von Ulm;