551
Nro, 5 52.
Regierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
—
Oonnerstag den 6. November 1834.
—.. —
In halt.
Känigl. Dekrete. Etlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dien Nachrichten.
Versügungen der Devartemcuts. Versügung, betressend die Bildung eines Frauen-Vereins für das
Zuchtaus Gortenzell. — Belehrung und Wersung, betrefend die Umgehung der sreziellen Aufführung der
Unterpfänder in den Pretokellen der Unterrfande: Behorden. — Priritegium gegen den Nachrruck der ge-
sammelten Gedichte von Friedrich Rückert. — Privilegium gegen den Nachdruck der Beschreibung der
Enddeckungs-Rrise des englifchen Schiffe-(#apitins Jehn Roß in die Gewässer des Nordpols. — Priri-
legium gegen den Nachdiuck der unter dem Titel: „die Uebertretungen der Finanz-, Polizei= und Regi-
minal-= Gesetze, nebst den Straf. Befuanissen der Derwaltungs Behörden“ erscheinenden Gesetzes-Sammlnng.
— Brka zmaachung, bektressend die Brrichtigung ciner frühern Bekanntmachung wegen Vollzugs der K. De-
klaration üper die stnatsrechelichen Verhälrnisse des ritterschaftlichen Adels. — Bekanntmachung, betreffend
die Erricheung einer latbe##hen Pfarrei in Hinznang, Oberamts Wangen. — Bekanntmachung, betref—-
Fend den fur die biesine W hule ausgesiellten Schulrath.
Dienst-Erledigungen
Widerruflich nnmollte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Mafestät baben durch höchstes Dekret vom 1. d. M. an
den Ordens-Vice-Kanzler dem Bundestags-Gesandten, Staatsrath v. Trott, die nach-
gesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Königs von Bayern Majestät
verliehene Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone anzunehmen
und zu tragen.