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durch höchste Entschließung vom 3. d. M. die erledigte katholische Pfarrei From-
menhausen, Oberamts und Dekanats Rottenburg, dem Repetenten Holbein im Prie-
ster-Seminar zu Rottenburg,
die neu errichtete katholische Pfarrei Unterdeufstetten, Oberamts Crailsheim und
Dekanats Ellwangen, dem Pfarrverweser Braisch in Nordhausen, Dekanats Ellwan-
gen, so wie
die Caplanei zum heiligen Nibolaus in Gmünd dem Caplanei-Verweser Gron-
maier in Rottenburg-Chingen gnädigst übertragen, auch
vermöge höchster Entschliefßung vom 4. d. M. den Kanzlei-Assistenten bei der
Regierung des Neckarkreises, Rümmelin, zum Assessor bei der Regierung des Jart-
Kreises, und
den Regierungs-Referendr Freiherrn v. Varnbüler zum Assessor bei der Re-
gierung des Neckar-Kreises, sodann
den Kanzlei-Assistenten bei der Regierung des Jaxtkreises, Lindenmajer, zum
Revisor bei dieser Kreis-Regierung, desgleichen
den Kanzlei-Assistenten und Regierungs-Revisorats-Verweser Lang, in Ludwigs-
burg, zum Revisor bei der Regierung des Reckarbreises gnädigst ernannt.
Die patronatische Nomination des Pfarrgehülfen Bardili zu Gebersheim, De-
kanats Leonberg, zu der evangelischen Pfarrei Massenbach, Dekanats Brackenheim, ist
den 27. v. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Die Entbindung des seitherigen verpflichteten Dollmetschers für die bei den Gerichten einkommen-
den, in euglischer und holländischer Sprache abgesaßten Urkunden, und die Aussiellung cines neuen Doll-
metschers hiefür betreffend.
Da vermöge hdöchster Entschließung vom 27. d. M. der Professor Hofrath Rein-
beck von der, von ihm seither bekleideten Stelle eines Dollmetschers für die bei den
Gerichten des Königreichs einkommenden, in englischer und holländischer Sprache abge-