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5) Getränke-Fabriken:
a) Bierbrauereien und Esüigsiedereien,
6) andere Getränke-Fabriken,
in vier Haupt-Colonnen anzugeben ist:
1) Zahl: a) der Gewerbe, b) der Gehülfen,
2) Gesammt-Steueransaß,
5) Durchschnitt auf ein Gewerbe,
4) Gesammt-Steueransaß nach dem Cataster von 1829.
Dieser Uebersicht ist noch die Gesammtzahl der Gewerbe des Orts und der Ge-
sammtbetrag ihres Stcuer-Ansatzes, so wie der Durchschnitt desselben auf Ein Gewerbe
beizufügen.
Aus den ortsweisen Uebersichten ist eine Zusammenstellung rom ganzen Oberamt zu
verfassen, worin die einzelnen Orte in folgender Reihe, nämlich:
a) die Oberamtsstadt,
b) die andern Städte,
) die Marktflecken, und
4) die übrigen Orte in alphabetischer Ordnung
mir den für die Ortstabelle vorgeschriebenen Notizen, unter Beifügung der Einwoh-
nerzahl jeden Orts, vorzutragen sind.
Nach vollendeter Prüfung durch die hiezu niedergesehte Commission hat der Ober-
amts-Steuer-Commissär über den Vollzug und die Resultate des ganzen Geschäfts,
unter Anschluß sämmtlicher Abten, einen Schlußbericht an das Steuer-Collegium zu
erstatten, und darin insbesondere auch die im Oberamt vorherrschenden Gewerbe und
deren Nahrungsstand, überhaupt die Ursachen sowohl dauernder, als vorübergehender
Hemmung oder Belebung einzelner wichtiger Gewerbszweige, so wie die bedeuten-
deren Anstände, die sich bei der Einschähung ergeben haben, unter Beziehung auf die
Protokolle vorzutragen, und diesem Bericht namenklich auch die Kosten-Rechnungen bei-
zulegen.
Das Steuer-Collegium wird sofort das Cataster jedes Orts und Oberamts definltto
festsesen und die geprüften Kosten auf die Cataster-Kasse anweisen.
Die von der Periode einer allgemeinen Gewerbesteuer-Revision zur andern in den
Catastern der einzelnen Orte sich ergebenden Aendetungen und neuen Ansätze find jedes-