Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Wird ein Werk theilweise für eigene Fabrikation und theilweise als Kundenwerk, 
jedoch mehr für jenen Zweck benüht, so wird es nach den Normen für Fabriken und 
Manufakturen besteuert, zugleich aber wird wegen der theilweisen Benütung als Kun- 
denwerk, wenn dieselbe wenigstens zwei Monate des Jahres über dauert, ein Zusat 
zu dem Steuerbetreff als Fabrik gemacht, wobei auf die Dauer dieser besondern Be- 
nühung und auf die Normen der Elassentafel für Kundenwerke im Allgemeinen zu 
sehen ist. 5 
K. 25. 
Gegenstände der Besteuerung. 
Gegenstände der Besteuerung sind das Gewerbe-Capital und der Arbeitsverdienst. 
(Cataster-Gesetz §. 12.) · 
o)UnterdemGewerbe-Capitalistbcgrisscnalles,wasdemHandels-Inventari1cm 
angehoͤrt, es sey im Wohnort oder auswaͤrts, namentlich auch die (von dem 
Gebäude-Cataster ausgenommenen) baulichen Gewerbe-Einrichtungen, Geräth= 
schaften, Maschinen, Instrumente, sodann die Waaren-Vorräthe, das Geld- 
Capital, das der Gewerbende für den Bertrieb hält, und die von dem Ge- 
werbe herrührenden unverzinslichen Ausstände; dagegen ist ausgeschlossen, was 
er als Gutsbesizer, Kapitalist rc. besizt. Haften auf den Gewerbs-Capitalien 
Schulden, so werden diese ebensowenig in Abzug gebracht, als die Schulden 
anderer Gewerbenden und der Grundbesißer. 
b) Der Arbeits-Verdienst wird für den Principal selbst und für die Gehülsen in 
Besteuerung gezogen. « 
Letztere sind in zwei Classen eingetheilt: 
aa) Zu den Gehuͤlfen erster Classe gehoͤren: 
Packer, Knechte, Stoͤßer bei Apothekern, Tabacksreiber und andere blos fuͤr 
Neben-Arbeiten zu gebrauchende Personen; ferner die Lehrlinge nach dem 
ersten Lehrjahre, so lange sie die Lehrzeit nicht erstanden haben; endlich die 
Laden-Mädchen. 
bb) Zu den Gehülfen zweiter Elasse werden gerechnet: 
die Procuraführer, Buchhalter, Commis, Reisende. 
Wird das Geschäft von Gesellschaftern geführt, so werden alle Gesell- 
schafter, welche bei dem Geschäfte thätig sind und auf dem Comptoir arbeiten,
	        
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