Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. . · 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den II. Invar 1834. * 
—— NJo# —— 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe 
von den Gerichtshöfen zu Oberamts-Gerichten betreffend. — Bekanntmachung, betressend den Termin 
für die nächste Prüfung der Studien-Candidaten. — Bekanntmachung der in den Jollverein eingeschlos- 
senen Länder und Landestheile. — Bebanntmachung, betreffend den erleichterten Verkehr mit der 
Schweiz. — Verfügung, betreffend die im Verkehr unter den zollvereinten Staaten für gewisse Gegen- 
stände vorbehaltenen Ausgleichungs-Abgaben. — Verfügung, betreffend den Erlaß von Schifffahrts-Abgabem. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
I1I. Vers.ügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshfen zu Oberamts- 
Gerichten betreffend. 
Diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche in Folge der Verfügung vom 
10. Juli 1853 (Reg. Bl. S. 188) die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Jahrs bei den 
K. Gerichtshöfen erstanden haben, werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probe- 
zeit den hienach benannten Oberamts-Gerichten zugetheilt:
	        
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