Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro.  3.

Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

Mittwoch  den  14.  Januar  1835.

Inhalt.

Könkal.  Dekrete.  Königliche  Verordnung,  betreffend  den  Bundestags-Beschluß  vom  13.  November  1334.
Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung  eines  Patents  für  einen  neu  erfundenen  Dendro- 



meter.
Dienst-Erledigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Wir  Wilhbelm,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Königliche  Verordnung,

betreffend  den  Bundestags-Beschluß  vom  143.  November  1834.

In  der  39.  Sitzung  der  Bundes-Versammlung  vom  15.  November  d.  J.  ist  über
gemeinsame  Maaßregeln  in  Betreff  der  Universitäten  und  anderer  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalten
  in  den  deutschen  Bundesstaaten  nachstehender  Beschluß  gefaßt  worden:

Art.  I.  .
!1  Die  Regierungen  werden  auf  ihren  Universitäten  für  die  Immatrikulation  eine
eigene  Commission  niedersetzen,  welcher  der  ausserordentliche  Regierungs-Bevollmäch=