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Nro. 3.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Mittwoch den 14. Januar 1835.
Inhalt.
Könkal. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Bundestags-Beschluß vom 13. November 1334.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung eines Patents für einen neu erfundenen Dendro-
meter.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Wir Wilhbelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Königliche Verordnung,
betreffend den Bundestags-Beschluß vom 143. November 1834.
In der 39. Sitzung der Bundes-Versammlung vom 15. November d. J. ist über
gemeinsame Maaßregeln in Betreff der Universitäten und anderer Lehr= und Erziehungs-Anstalten
in den deutschen Bundesstaaten nachstehender Beschluß gefaßt worden:
Art. I. .
!1 Die Regierungen werden auf ihren Universitäten für die Immatrikulation eine
eigene Commission niedersetzen, welcher der ausserordentliche Regierungs-Bevollmäch=