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im Neckar-Kreise
ist der bisherigen Parzelle der Gemeinde Schwabbach, Oberamts Weinsberg,
Siebeneich, die Trennung von ihrem bisherigen Verbande und die Bildung einer
fuͤr sich bestehenden Gemeinde gestattet worden;
im Schwarzwald-Kreise
sind die beiden Orte Collbach und Eberspiel, Oberamts Calw, welche bisher eine
Gemeinde bildeten, in zwei abgesonderte Gemeinden getrennt worden;
die bisherige Parzelle der Gemeinde Bach und Altenberg, Oberamts Oberndorf,
Hänweiler, mit den drei Lochmühlen, ist durch Uebereinkunft in den Verband der
Gemeinde Peterzell, desselben Oberamts, übergetreten;
der Hof Kraftstein, bisher Parzelle der Gemeinde Mahlstetten, Oberamts Spai-
chingen, ist, nachdem die Gemeinde Mühlheim, Oberamts Tuttlingen, ihr Eigenthums-
recht und die fortwährende Ausübung der Gerichtsbarkeit und olizei auf demselben
nachgewiesen hat, lehterer Gemeinde zugewiesen worden.
Im Donau-Kreise 6
ist die irriger Weise der Gemeinde Amstetten, Oberamts Geißlingen, zugeschrie-
bene Parzelle Ziegelhütte als zur Oberamts-Stadt gehörig erkannt, und die bisherigen
Parzellen Friedlings, Menzlis, Ober-Schwarzach und Ziegolz der Gemeinde Unter-
Schwarzach, Oberamts Waldsee, sind von dieser getrennt und der Gemeinde Diet-
manns, desselben Oberamts, zugetheilt worden.
Stuttgart den 7. April 1836. Schlayer.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Einberufung zu der Anskellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Reg. Bl.
Nr. 10) wegen der dießjährigen Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen
für Kirchendienste werden von denjenigen Candidaten, welche sich hiezu gemeldet haben,
biemit aufgefordert, zur ersten Prüfung, am Dienstag den 19. d. M., Morgens
7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths zu erscheinen:
1) Abele, Sebastian, Vikar in Erisdorf.
2) Baumann, Georg, Vikar in Jagstberg.