Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nro. 24. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 3. Juni 1836. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verbot der Druckschrift: „Neise-Novellen von Heinrich Laube.“ 
Verbot der Druckschrift: „Schleiermachers vertraute Briese über die Lucinde, mit einer Vorrede von 
Carl Guckkow.“ — Den Stand des Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs am 
5 1. März 1831 betreffend. — Bekanntmachung, die den Gesuchen beurlaubter Soldaten um Heiraths- 
Crlaubnit, Urlaub in das Ausland u. f. w. beizulegenden Urkunden und Zeugnisse betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 16. v. M. 
den Oberförster v. Vogelmann in Bebenhausen, seinem Ansuchen gemäß, wegen 
vorgerückten Alters und Kränklichkeit, unter gnädigster Zufriedenheits-Bezeugung mit 
seinen vieljährigen treuen Diensten, in den Penstfonsstand verseht, und 
vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. auf das erledigte Kameralamt 
Urach den Cameralverwalter Schickhardt, von Weingarten, seinem Ansuchen gemäß 
zu versegen,
	        
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