Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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die erledigte evangelische Pfarrei Wuͤstenroth, Dekanats Weinsberg, dem Stadtpfar- 
rer Brukmann, in Waldenburg, Dekanats Oehringen, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Tiefenbach, Dekanats Crailsheim, dem Pfarr- 
Verweser Mieg, in Oellingen, Dekanats Ulm, gnaͤdigst uͤbertragen, sodann 
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 3. d. M. den Dirigenten des Gerichtshofs in Ell- 
wangen, Ober-Tribunalrath v. Hufnagel, in gleicher Eigenschaft zu dem Gerichtshose 
in Eßlingen in Gnaden verseßt. 
II. Verfügungen der Departementce. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Semesterprüfung der Justizreferendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 318) 
werden diejenigen Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung besähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit aufgeso 
dert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres 
Aufenthaltsorts bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewis- 
ser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des 
Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semesterprüfung für die Säumigen unfehl- 
bar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Justiz“ 
Prüfungskommission in Stuttgart die zu Ausarbeitung der Proberelationen erforder-- 
lichen Akten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 1. Juni 1836. 
Schwab.
	        
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