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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
2) Bekanntmachung, betreffend die Dispensation bei der Trauung an dem Orte der künftigen häus-
lichen Niederlassung der Verloblen.
Nach erhaltener Anzelge sind bei verschiedenen Behdrden Zweifel darüber entstan-
den: ob Verlobte, welche sich an dem von ihrem bisherigen Geburts= oder Wohnorte
verschiedenen Orte ihrer künftigen häuslichen Niederlassung trauen lassen wollen, der
mit einer Sportelentrichtung verknüpften Dispensation bedürfen?
Da nun die bestehenden Gesehe (Rescr. vom 17. Juni 1710, Tar= und Stempel-
Ordnung von 1808 und das Sportelgeses vom Jahr 1828) den Verlobten die Wahl
zugestehen, an ihren beiderseitigen Gebarts= oder Wohnorten sich kopuliren zu lassen,
unter dem Wohnorte aber auch der Ort der känftigen Riederlassung, welche nach
Art. 5 des Bürgerrechtsgesezes vom 4. December 1855 nur nach Erwerbung eines
Gemeindebürger= oder Beisitzrechtes geschehen kann, und gewöhnlich auch erst nach Ver-
zichtieistung auf das anderwärts besessene Bürger= oder Beisihrecht geschieht, zu ver-
stehen ist; so wird, auf den Antrag des Ehegerichts des K. Ober-Tribunals und in
Uebereinstimmung mit dem Gerichtsgebrauche des vormaligen Central-Ehegerichts, hie-
mit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht, daß es in dem befragten Falle einer
Dispensation, und mithin auch einer Sportelentrichtung, nicht bedürfe.
Stuttgart den 18. Juli 1836.
Für den Departemenks-Chef:
Pistorius.
5) Die Besiellung eines geprüften Rechrs-Candidaten zum Referendär zweiter Classe betreffend.
Oa der Rechts-Candidat Friedrich Andreä, von Gmünd, die im Juni d. J.
vorgenommene erste Dienstprüfung mit Erfolg erstanden hat, und hienächst seinem