Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
2) Bekanntmachung, betreffend die Dispensation bei der Trauung an dem Orte der künftigen häus- 
lichen Niederlassung der Verloblen. 
Nach erhaltener Anzelge sind bei verschiedenen Behdrden Zweifel darüber entstan- 
den: ob Verlobte, welche sich an dem von ihrem bisherigen Geburts= oder Wohnorte 
verschiedenen Orte ihrer künftigen häuslichen Niederlassung trauen lassen wollen, der 
mit einer Sportelentrichtung verknüpften Dispensation bedürfen? 
Da nun die bestehenden Gesehe (Rescr. vom 17. Juni 1710, Tar= und Stempel- 
Ordnung von 1808 und das Sportelgeses vom Jahr 1828) den Verlobten die Wahl 
zugestehen, an ihren beiderseitigen Gebarts= oder Wohnorten sich kopuliren zu lassen, 
unter dem Wohnorte aber auch der Ort der känftigen Riederlassung, welche nach 
Art. 5 des Bürgerrechtsgesezes vom 4. December 1855 nur nach Erwerbung eines 
Gemeindebürger= oder Beisitzrechtes geschehen kann, und gewöhnlich auch erst nach Ver- 
zichtieistung auf das anderwärts besessene Bürger= oder Beisihrecht geschieht, zu ver- 
stehen ist; so wird, auf den Antrag des Ehegerichts des K. Ober-Tribunals und in 
Uebereinstimmung mit dem Gerichtsgebrauche des vormaligen Central-Ehegerichts, hie- 
mit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht, daß es in dem befragten Falle einer 
Dispensation, und mithin auch einer Sportelentrichtung, nicht bedürfe. 
Stuttgart den 18. Juli 1836. 
Für den Departemenks-Chef: 
Pistorius. 
5) Die Besiellung eines geprüften Rechrs-Candidaten zum Referendär zweiter Classe betreffend. 
Oa der Rechts-Candidat Friedrich Andreä, von Gmünd, die im Juni d. J. 
vorgenommene erste Dienstprüfung mit Erfolg erstanden hat, und hienächst seinem
	        
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