Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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II. Verfügungen der Departementsé. 
Des Departements der Finanzen. 
Des Steuer-Collegium. 
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf das Jahr 1856—37. 
Vermöge des Finanzgesehes vom 22. Juli 1856 sollen für das Finanzjahr 1856—57 
an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer —. 2,400,000 fl. 
umgelegt und erhoben werden. 
Hieran haben beizutragen: 
I das Grundeigenthum und die Gefälle, nämlich 
  
a) das Grundeigenhyn 132598,0656 fl. 
b) die Gefaͤlle.. 1019,965 fl. 
1,700,000 fl. 
die Gebäauddd 2B2000,000 fl. 
3#die Gew rbe ... 500,000st. 
-thutwieder2,«-IJo,ooost-s— 
welche unter Zugrundlegung des Landes-Catasters auf die in der Beilage A ersichtliche 
Weise vertheilt worden sind. 6 
Ueber die nach der Verordnung vom 20. September 18327 bei dem Cataster zu. 
berücksichtigen gewesenen Abgangs= und Zuwachsposten geben die den Oberämtern zuge' 
kommenen Nachweisungen weiteren Aufschluß. 
Das Grund-Cataster beträgt dermalen 
  
  
nach dem Reinertrng 1l1I5,.784, 569 fl. 42 kr. 
das Gefäll-Cataster 10007,148 fl. 25 kr. 
und 
kommen je auf 100 fl. Reinertrag an Staatssteuer 10 fl. 7 kr. 275 bl. 
Das Gebäude-Cataster beträgt nach Capitalwerthen 146,347,982 fl. 
und 
· . . »l- 
dceStaatssteuerIeaquoofLCapttalwerth.-.....lskr. 27«oh 
DieAnsätzederGewerbesteuerbctragen.....361,673fc.s25kti 
Zur Umlage der Summe von 300, 000 fl. kommen 
I. 
daher nur auf 100 fl. Ansass 327 fl. 56 kr. 5W b
	        
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