Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Gottesdienst zu halten, und die daselbst und in drei= dazugehörigen Wellern wohnen= 
den 241 Marrgenossen zu pastoriren, auch den Religions-Unterricht in der Schule zu 
Boms vorschriftmäßig zu ertheilen. Das beständige Gesamteinkommen von der Capla- 
nei und für die Pfarrverweserei in Boms beträgt 750 fl. an Güterertrag, Grundgesällen, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren; 
4) die katholische Stephans= Caplanei in der Oberamtsstadt Rottweil, womit 
neben den allgemeinen Dienst-Obliegenheiten eines Caplans die besondere Obllegenheit 
verbunden ist, in wöchentlich sechs Stunden vier Knaben den Gesang-Umterricht zu 
ertheilen oder ertheilen zu lassen. Das beständige Einkommen beträgt 720 fl. von 
Zehnten, Grundgefällen und Capitalzinsen; 
5) die katholische Caplanei in dem Pfarrort Friedingen, Oberamts Tutt- 
lingen und Dekanats Wurmlingen, womit die gewöhnlichen Dienst-Obliegenheiten 
eines Caplans verbunden sind, und welche von eigenen Gütern, Grundgesllen, Capital= 
zinsen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von jährlich 358 fl. gewährt. 
Die Bewerber dieser fünf Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bel dem 
K. katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 20. d. M. ist für die bei der Finanzkammer des Donaukreises er- 
ledigte Canzlei-Assistentenstelle der mit der Herrschaft Weißenau übernommene, quies- 
cirende Rentamts-Sekretär Löwenthal, vorbehältlich der ihm zustehenden Gehalts- 
Ansprüche, bestimmt worden. 
——. 
Am 22. d. M. find die Rechts-Erkenntuisse vom Monat Oktober ausgegeben worden.
	        
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