Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Geistliche, welcher das Geschaͤft versieht, hat die Gebuͤhr dafuͤr zu beziehen. Von der 
naͤchsten Erledigung der Stadtpfarrei an hat der Helfer das Tauf- und Eheregister, 
der Stadtpfarrer aber das Todten- und Familienregister zu fuͤhren. Die Auszuͤge 
aus diesen Buͤchern hat derjenige, welchem die Fuͤhrung obliegt, zu fertigen und die 
Gebuͤhren dafuͤr einzunehmen. Die Protokollfuͤhrung bei dem Kirchenkonvent, und die 
Abfassung der Bevölkerungs-Liste mit dem dafür ausgesebten Emolument kommt dem 
Helfer zu, letztere jedoch nur bis zu dem ebengedachten Zeitpunkt, von wo an sie an 
den Stadrpfarrer übergeht. Der Scadtpfarrer har die Oberaufsicht über sämtliche 
Schulen der Parochie und das Lehrerpersonal, er hat die Berichte an die Behörden 
zu erstatten, und an den Prüfungen Theil zu nehmen, auch bleibt die Schule zu 
Fornsbach ausschließlich unter seiner Aufisicht. 
Die übrigen Schulen der Parochie hat der Helfer zunächst zu überwachen und 
den Religionsunterricht in denselben den gesehlichen Bestimmungen gemäß zu ertheilen. 
Die Anmeldungen zum Nachrmahl, die Krankenbesuche, die Privat-Communionen und 
den Konfirmanden-Unterricht besorgt Jeder bei seinen Beichtkindern. Im Allgemeinen 
ist beiden Geistlichen zur Pflicht gemacht, in solchen Fällen, wo sich die Geschäfte häusen, 
namentlich wenn einer an einem Tag, an welchem der andere keine kirchliche Verrich- 
tung hat, zwei Predigten zu halten hätte, einander gegenseitig zu unterstüßen. 
Die Bewerber um diese Stelle haben sich nun vorschriftmäßig binnen vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
5) Nüuchdem die ungeeigneten Theile des Einkommens der erledigten evangelischen 
Pfarrei Dürrmenz-Möühlaker, Dekanats Knittlingen, in Geld verwandelt 
worden sind, berechnet sich dasselbe auf 1155 fl. nach Sportelpreisen. Die Pfarrei 
zählt 2151 Kirchengenossen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen vier 
Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Das Einkommen der erledigten Pfarrei Reinerzau, Dekanats Freudenstadt, 
welche 350 Kirchengenossen zählt, beträgt nach geschehener Verwandlung der ungeeigne- 
ten Theile desselben 658 fl. nach Sportelpreisen. Die Bewerber werden aufgefordert, 
sich binnen vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu 
melden. 
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