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Gips; Salzabgang;
Hornschabsel; Salzlauge;
Palk; Salzwasser;
Leien oder Schiefersteine; Schweineborsten (Abgang von) zu Sal-
Leimleder (nasses); miakfabriken;
Lohkäse (Lohkuchen); Schwerspath (unverpackt);
Mörtel von Dachziegeln und Vacksteinen; Seifenfluß;
Muschelschalen (gemalene); Steinernes Geschirr;
Ochsenblut; Töpferwaaren (gemeine);
Reifstangen von Weiden; Torf, Torfbohlen;
Rol: für Tüncher; Tuffsteine (gemalene und ungemalene);
Saͤgemehl; Vitriolsteine.
3) Von Bau- und Nutzholz wird der Rheinzoll nach kubischem Maaße erhoben,
und zwar vom Kubibmeter oder 52 1####8 Preußische Kubikfuß:
) Für Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Kirschen-, Birn-, Apfel= und Kornelholz:
a#a) abwärts, so viel wie von vier Gentnern nach den Säten unter llo#.
bb) aufwärts, so viel wie von zwei und einem halben Centner nach den
Saͤtzen unter IIb.
b) Für Fichten-, Tannen-, Lerchen-, Buchen-, Pappeln-, Erlen= und
anderes weiche und harzige Holz:
abwärts, so viel wie von zwei Centnern nach den Säten unter Ua-
s) aufwärts, so viel wie von einem und einem Viertel Centner nach
den Säßen unter IIb.
4) Folgende Artikel, als:
Bausteine (gebrochene), Sandsteine von Vutter (frische);
abgebrochenen Gebéuden, rohe unge= Dünger aller Art, als: ausgelaugte Asche,
brannte Kalksteine; Abfälle von Fabriken, Stallmist, Gips,
Besen; Mergel 2c.z