Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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. 1. 
Der Gesamtaufwand in beiden Schulem auf das Lehrpersonal, auf die Unter- 
richtsmittel und auf die Schülerinnen wird nach einem von dem Ministerium des 
Innern jedes Jahr festzuseßenden Etat, so weit derselbe: nicht durch den Aversal- 
Ersatz der Schölerinnen (F. 12) oder durch besondere Stlftungs-Einnahmen gedeckt 
ist, aus der Staatskasse bestritten, und ist in den Rechnungen der beiden Kranken- 
An##alten, an welchen die Hebammenschulen bestehen, darzustellen. 
Stuttgart den 7. August 1857. Schlaper. 
2. Des Medizinal-Collegium. 
Aufnahme von ausübenden Aerzten und Wundirzten. 
Die Dobtoren der Medizin und Chirurgie, Carl Honold, von Hall, und Hein- 
rich Landerer, von Maulbronn, sind nach erstandener Prüfung zur Ausübung der 
innern Heilkunde und der Wundarzneikunde ermächtigt worden. 
Stuttgart den 1. August 1837. Wachter. 
5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Postentfernung von Neuenbürg nach Wilferdingen. 
Mit Hcochstlandesherrlicher Genehmigung ist ble. Postenrfernung von Meuen- 
bürg nach der Großherzoglich Badischen Poststirtion Wilfer din gen auf eine ein- 
sache Post oder zwei Meilen festgesebt wordem; was hiermit zu böffentlicher Kennt- 
niß gebracht wird. 
Frankfurt a. M. den 27. Juli 1837. 
In Abwesenheit des General-Postdircktors: 
Freih. v. Epplen. C. Müller. 
4. Des evangelischen Consistorium. 
Darstellung des Zustandes des Besoldungsverbesserungs-Fonds für. evanhelische Geistliche auf Georgie 1836. 
Nachdem die Rechnung über den Vesoldungss ungs-Fonds von, Georgii 
1855—36 von der K. Oberrechnungskammer revidirt und jüstifücirt ist, wird unter 
Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen folgende Darstellung des Zustandes 
dieses Fonds zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
	        
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