Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

604 
(aber ohne Antheil am Schulgelde) verbundene Lehrstelle nunmehr besetzt werden 
soll, weßhalb die hiezu befähigten Bewerber sich innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden haben. Der Reallehrer hat wöchentlich 
dreißig öffentliche Stunden zu geben, vier davon in der städtischen Gewerbe= und 
Fortbildungsschule, 26 in seiner Elasse. Seine Unterrichtsfächer sind: Religion, 
deutsche und französische Sprache, Arithmetik, Geometrie, Zeichnen, Geschichte und 
Geographie, Naturgeschichte. Ebenderselbe muß im Stande seyn, auch in der la- 
teinischen Sprache auf Verlangen Privat-Unterricht zu ertheilen. 
E 
2 
Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 24. v. M. wurde der Steuer-Commissär Herrlinger zum Canzlei- 
Assistenten bei der K. Hof-Domaͤnenkammer gnaͤdigst ernannt. 
Unter dem 28. v. M. ist die erledigte etatmaͤßige Canzlei-Assistentenstelle bei 
dem Kriegs-Ministerium dem vormaligen Steuer-Commissär Bilfinger, und 
unter dem 30. v. M. die bei der Ober-Rechnungskammer erledigte Copistenstelle. 
dem quiescirten Zollamts-Assistenten Henis, von Knittlingen, übertragen worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.