Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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welche Diaͤten und Reisekosten zugleich begreifen, zu berechnen haben, wofern nicht 
wegen laͤngerer als viertaͤgiger Dauer der Abwesenheit die besondere Verguͤtung von 
Diaͤten und Reisekosten vorschriftmaͤßig eintritt. 
Stuttgart den 7. Februar 1838. Herdegen. 
Oienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende. 
Forstamt Heidenheim haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jari- 
Kreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises er- 
ledigte Canzlei-Assistentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbunden 
ist, haben binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich 
zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Revierförsterstelle zu Heiningen, Forst- 
Amts Kirchheim, mit welcher die Besoldung zweiter Elasse nebst Pferds-Ration ver- 
bunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreises 
vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Forstwartstelle zu Altdorf, Forstamts Wein- 
garten, mit welcher der Normalgehalt von 240 fl. verbunden ist, haben binnen vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreises vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
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Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. ist die erledigte Umgelds- 
Commissärsstelle zu Vaihingen dem auiescirten Grenz-Controleur Nast, von Doͤrz- 
bach, uͤbertragen worden.
	        
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