Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 27, 
Regierungs-Blatt 
für das. 
Königreich Württemberg. 
–.— 2 
— den 13. Juni 188— 
. In 6 alt. 
Königl. Dekrete. Orbens-Verlethung. 
Verfügungen der Departemente. Perfügung, betreffend das Maaß der Zieglerwagren. — Bekannk- 
machung, das Ergebniß einer zweiten höheren Dienstprüfung im Departement des Innern betreffend. — 
Verfügung, betreffend die Frankatur dienstlicher Fahrpostsendungen zwischen den K. Württembergischen 
und Großherzoglich Badischen Staatsbehörden. — Bekannemachung, betreffend die Berechnung der von 
der allgemeinen Brand-Verslcherungs, Anstalt den Gemeindepflegen für Verwaltungs-Kosten zu leistenden 
Aversal-Vergütungen. — Bekanntmachung, das Ergebniß der niederen Dienstrrüfung im Derartement des 
Innern betreffend. — Termin zur Prüfung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer= Seminar zu 
Gmünd. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
DPlenst= Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestát haben nach höchstem Dekrete vom 3. d. M. 
an den Ordens-Vicekanzler, dem K. Preußischen Obersten Grafen Waldersee, 
Commandeur des Regiments Garde du Corps, das Commenthurkreuz des Ordens 
der Wöärttembergischen Krone zu verleihen geruht.
	        
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