Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 31. 
Regierungs = Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag den 5. Juli 1838. 
Inhalt# 
Königl. Dekrete. Keine. . 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Gewinnung ursprünglichen Impfstosfs 
für die Schutzpocken-Impfung. (Beilage: Belehrung, die ursprünglichen Kuhpocken betreffend.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
U. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfägung, betreffend die Gewinnung ursprünglichen Impfstoffs für die Schutzpecken-Impfung. 
Bei dem neuerlich häusigeren Erscheinen der Pocken-Krankheit unter Menschen 
ist es höchst wünschenswerth, für die Impfung der Schußpocken stets wieder neuen 
ursprünglichen Stoff von Kuhpocken zu gewinnen, und dadurch die wirksame 
Anwendung des wichtigsten Mittels gegen die Verbreitung der Meuschenpocken 
sccher zu stellen.
	        
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