gos
B) Dienst-Nächrichten.
Die erledigte katholische Pfarrei Hüttlingen, Dekanats Hofen, ist durch höchste
Entschließung vom 20. v. M. dem Pfarrer Möhler in Roßwangen, Dekanats
Spaichingen, gnädigst übertragen worden. ..
Sodann haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom
25. v. M. dem Geheimen Cabinets-Sekretär, Legations-Rath v. Reerheimb, auf dessen
unterthänigstes Ansuchen die Entlassung aus diesseitigen Diensten in Guaden ertheilt, und
durch höchste Emschließung vom 24. v. M. die hiedurch in Erledigung
gekommene Stelle eines Geheimen Cabinets-Sekretärs dem seitherigen Geheimen
Legations-Sekretär, Kammerherrn Freiherrn v. Mauclker,
vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. die erledigte evangelische Ober=
Helfers-Stelle in Tübingen dem dortigen Helfer Sarwey,
die erledigte Stelle eines Oberamts-Arztes in Waiblingen dem Unterames-Arzte
Dr. Truchseß zu Winnenden,
« durch hoͤchste Entschließung vom 2. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Moͤttlingen,
Dekanats Calw, dem Pfarrgehuͤlfen Blumhardt in Iptingen, Dekanats Knittlingen,
die erledigte evangelische Pfarrei Leonbronn, Dekanats Brackenheim, dem Helfer
Sixt in Liebenzell, Dekanats Reuenbürg.
die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Tuttlingen dem Candidaten Karl
Christmann von Pfalzgrafenweiler, Oberamts Freudenstadt,
die erledigte evangelische Pfarrei Nattheim, Dekanats Heidenheim, dem Marrer
Mi#ller in Freudenthal, Dekanats Besigheim,
die erledigte evangelische Pfarrei Friolzheim, Dekanats Leonberg, dem Parr-
verweser Bilfinger von Enzberg, Dekanats Knittlingen, und
die erledigte evangelische Pfarrei Aufhausen, Dekanats Geislingen, dem Pfarr-
verweser Schach in Hepsisau, Dekanats Kirchheim, gnädigst zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
r) Das Resultat der Conkuré-Prüfung der Rechts-Candidaten in dem Monate Juni 1838 betreffend.
Nachstehende, in alphabetischer Ordnung aufgeführten vierzehn Rechts-Candi-
daten, welche sich zu der gemäß der Bekanntmachung vom 3. April d. J. (Reg. Bl.