Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Preußische Gebiet sowohl für die beiderseitigen Verwaltungen der Eingangs-, Aus- 
gangs= und Durchgangs-Abgaben, als inbesondere auch für den beiderseitigen Verkehr 
entstehen, und in der Ueberzeugung, daß dieser Zweck im gemeinsamen Interesse am 
vollständigsten durch den Anschluß der gedachten Landestheile an den Zollverein, 
welchem das sie begrenzende Preußische Gebiet angehört, erreicht werden kann, 
wollen " 
1) Seine Majestät der König von Hannover, die Grafschaft Hohn- 
stein und das Amt Elbingerode, 
2) Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig, das Fürsten- 
thum Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walbenried, ferner das 
Amt Calvörde, den Braunschweigischen Antheil an dem Dorse Pabstdorf 
und das Dorf Hessen, · 
an den gedachten Zollverein anschließen, woruͤber mittelst der in den Anlagen B. 
und C. beigefuͤgten Uebereinkuͤnfte das Naͤhere festgestellt worden ist. 
Aus gleichen Rücksichten auf die Lage und die Verkehrs-Verhältnisse einiger 
Preußischen Landestheile und zur Besdrderung der vorbemerkten Anschlüsse, wollen 
5) Seine Majestät der König von Preußen 
#a) mit nachbenannten von der Zollgrenze des Zollvereins ausgeschlossenen 
Gebietstheilen: 
den Dörfern Wolfsburg, Hehlingen und Heßlingen, dem Preußischen 
Antheile des am rechten Weserufer belegenen Dorfes Frille, 
den am linken Weserufer von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik 
Gernheim belegenen Ortschaften; 
b) mit folgenden bisher innerhalb der Zollgrenze befindlichen Gebiets- 
theilen: 
dem Dorfe Roclum, 
dem Dorfe Würgassen, 
dem nbrdlich von der Lemförder Chaussee liegenden Theile des 
Dorfes Reiningen, 
dem rechts der Weser und der Aue belegenen Theile des Kreises 
Minden, nach näherem Inhalte der in der Anlage D. beigefügten
	        
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