Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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2) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die in der zweiten Besoldungsklasse ohne 
Pferdsration. stehende Revierförstersstelle zu Srerneck, Forfkamts Sulz, erledigt. 
Die Bewerber haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Reutlingen 
vorschriftmäßig sich zu melden. 
3) Bei der K. Hof-Domänenkammer wird ein entlaßbarer Kanzlei-Assistent mit 
600 fl. Gehalt angestellt werden. Die Bewerber haben innerhalb drei Wochen bei 
der K. Hof-Domänenkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines evangelischen Stadtpfarrers in 
Leutkirch haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. Die evangelische Stadtgemeinde zählt gegen 1500 Kirchengenossen. Der 
Stadtpfarrer hat in Abhaltung der sonntäglichen Vor= und Nachmittags-Predigten 
und der Catechisationen, desgleichen der Betstunden am Sonnabend mit dem Helfer 
zu wechseln, die Vormittags-Predigten an den hohen Festtagen zu halten, ebenso die 
Predigten an Buß= und Feiertagen und die übrigen Wochengottesdienste allein zu 
übernehmen, sämtliche Kirchenbücher rc. zu führen, die Schulen zu beaufsichtigen 
und in denselben den Religionsunterricht zu ertheilen. Die spezielle Seelsorge richtet 
sich nach dem in der freien Wahl der Gemeindeglieder stehenden beichtväterlichen 
Verhältnisse. Das Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des Sportel- 
gesebes zu 755 fl. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Grunbach, Dekanats 
Schorndorf, mit 1525 Pfarrgenossen und einem nach Preisen des Sportelgesehes 
berechneten Einkommen von 686 fl., werden unter der Bemerkung aufgefordert, sich 
innerhalb vier Wochen bei dem Consistorium zu melden, daß der anzustellende 
Geistliche verbunden ist, die bereits eingeleitete Verwandlung eines Theils der 
Naturalien anzuerkennen. « 
6)DaszubesctzcndeRabbinatJebcnhausen,OberamtsGöppingcmwomit 
das Amt eines Vorsaͤngers verbunden ist, begreift 557 Israeliten dieses Orts, und 
gewährt neben sreier Wohnung und neben den zu 25 fl. angeschlagenen Stolgebühren 
eine bei der israelitischen Central-Kirchenkasse zu erhebende Besoldung von 500 fl.
	        
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