Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

IV 
Die Sammlung zerfällt in drei Abschnitte mit Unterabtheilungen je nach 
der Verschiedenheit des Stoffs. 
In den einzelnen Rubriken sind die Verfügungen in der Regel nach 
der Zeit-Ordnung aufgeführt, und es ist hievon hie und da nur in solchen 
Fällen eine Ausnahme gemacht worden, in welchen über denselben Gegenstand 
mehrere Verfügungen aus verschiedenen Zeiten, die sich gegenseitig ergänzen 
und erläutern, vorliegen, indem diese alsdann zir Erleichterung des Ge- 
brauchs der Sammlung zusammengestellt worden sind. 
Der Inhalt der letztern ist folgender: 
Erster Abschnitt. 
Verfügungen des Justiz-Departements. 
I. Verfügungen, welche sich auf mehrere Hauptfächer der Rechts- 
Pflege zugleich beziehen, S. 1—5. 
II. Verfügungen, welche nur eines der Hauptfächer der Rechtspflege 
zum Gegenstande halen: 
A. 
B. 
. 
Verfügungen über Gegenstände der Straf-Rechtspflege, 
S. 6—36. 
Verfügungen über Gegenstände der bürgerlichen Rechts- 
Pflege, S. 37—65. 
Verfugungen in Ebesachen, S. 66—74. 
Verfügungen über Gegenstände der nicht streitigen Ge- 
richtsbarkeit, S. 70—128.
	        
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