Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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35. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittvoch den 3. Jull 1830. 
Inhalt. 
Maig# Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichken. 
erfügungen der Departements. Verleihung eines Patents an den Buchhändler Erhard auf die 
Anwendung einer neuen Metall-Composition zu Fabrikaten der Schriftgießerei. — Bekanntmachung, 
betreffend die Belobung einiger Bezirksbeamten wegen vorzüglicher Thätiqgkeit in der Vollziehung der 
Ablosungsgesehe vom 27—29. Oktober 1836. — Bekanntmachung, betrefsend die dießjährigen Prüfungen: 
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte, 2) für die Aufaahme in das niedere 
evanaclische Seminar, 3) für die Zulassung zu akademischen Studieu, 4) für die Aufnahme in das höhere 
die Wangesche Semirar. 
t-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
an Geine Königliche Majestät haben durch höchstes Debret vom 50. v. M. 
bocgein Vice-Ordenskanzler, dem Hof- und Consistorialrath v. Plessen in Ohrdruff, 
eitigem Staatsbürger, die nachgesuchte Erlaubniß gnäédigst ertheilt, das ihm von 
g Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Durchlaucht verliehene Ritrerbreuz des Herzog- 
achsischen Haus-Ordens anzunehmen und zu tragen. 
  
  
B) Dienst-Nachrichten. 
Ver Duch höchste Entschließung vom 26. v. M. ist die erledigte katholische Pfarrei 
W ekanats Ravensburg, dem Stadtpfarrer Maihoͤfer zu Isny, Dekanats 
en, und 
dern erledigte katholische Psarrei Weiler, Land-Dekanats Rottenburg, dem Pfarrer 
buber in Ebersberg, Dekanats Gmünd, gnädigst übertragen worden.
	        
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