Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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N 48. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
DOeiienstag den 17. September 1839. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Dienst-Nachrichten. 
trfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Vergütungstare bei Militär-Vorspannen 
bro 1830—42 betreffend. — Erlaubniß zu Annahme eines fremden Titels. — Bekanntmachung der in 
dan Seminar zu Maulbronn aufgenommenen Zöglinge. — Verfügung, betreffend die Gehaltsverhältnisse 
des Königl. Forstpersonals. — Bekanntmachung, betressend die Vornahme einer ersten höheren Dienst- 
Prüfung im Finanzfache. — Verfügung, betreffend die Termine der Gehalts-Entrichtung an die Kirchen- 
und Schul-Diener. 
dient--Erlebigunge n. 
iderruflich augestellte Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubnif zur Annahme eines fremden Ordens. 
6. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 12. d. M. 
dr. en Vice-Ordenskanzler, dem Regimentsarzte des zweiten Infanterie-Regiments, 
. Freitag, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des 
uncs. der Franzosen Majestät verliehene Ritterkreuz des Ordens der Ehren-Legion 
nehmen und zu tragen.
	        
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