Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Diejenigen Zoͤglinge, welche bloß den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost 
und Wohnung 2c. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 12 fl. zu 
bezahlen. 
Die Bittschriften um die Aufnahme für den am 1. Juni d. J. beginnenden Lehr- 
kursus müssen mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und 
den übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 16. Mai bei der 
K. Commission für die Erziehungshäuser eingereicht werden. " 
Stuttgart den 18. April 180. Fur den Vorstand: 
Seeger. 
Dienst-Erledigungen. 
1) In Folge des Ablebens des General-Majors v. Moltke ist die Stelle eines 
Land-Ober-Stallmeisters in Erledigung gekommen, mit welcher etatsmäßig ein Gehalt 
von jährlichen 2000 fl., nebst freier Wohnung, verbunden ist. Die Bewerber um die' 
selbe haben ihre Gesuche, unter Beilegung der Beweise ihrer Befähigung, wozu ins' 
besondere gründliche Kenntniß in der Pferdezucht und dem Gestütswesen gehört, 
innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern vorschriftmäßig einzureichen- 
2) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Gerichts- 
Notariat Herrenberg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Tübingen zu melden. 
5) Die befähigten Vewerber um die erledigte Stelle eines Lehrers der franzöf 
schen Sprache an der lateinischen und Realenstalt in Hall haben sich innerhalb 
drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. Der Lehrer ist zu 10—12 öffent“ 
lichen Lehrstunden verpflichtet. Sein jährliches Einkommen besteht in 351 fl. 30 kr. 
Geld, 8 Scheffeln Dinkel und 1 Scheffel 3 Simri Roggen, und berechnet sich sonach 
zu 592 fl. 18 kr. 
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2 
Widerruflich angestellter Diener. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 15 d. M. 
ist die erledigte Oberamts-Aktuarssielle zu Rettweil dem K. fürstlichen Tarto'schen 
Amts-Aktuar Herrmann in Scheer gnädigst übertragen worden.
	        
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