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faͤhrdungen, wofern die Ahndung derselben die Befugniß der Oberämter uͤbersteigt,
zu bestrafen hat.
Stuttgart den 15. Januar 1840. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Vewerber um die erledigte Stelle eines Canzlei-Direktors des K. Ge-
heimen Rathes haben innerhalb drei Wochen ihre Gesuche bei der eben genannten
Behörde einzureichen.
2) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameralamt
Schus senried haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises
vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Abtnarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Urach
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
4) Durch den Tod des Rewvierförsters Vürklen ist die in der dritten Besol-
dungsklasse stehende Revierforstersstelle zu Plochingen, Forstamts Kirchheim, er-
ledigt. Die Bewerber um dieselbe haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer
des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die wieder erledigte Pfarrei Talmbach, Dekanats Reuen-
bürg, deren Einkommens= und übrige Verhälmisse in Nro. 50, S. 601, des Re-
gierungs-Blattes vom 20. Oktober v. J. angegeben sind, haben sich innerhalb vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
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n
Widerruflich angestellte Diener.
rurch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 8. d. M.
ist die erledigte Oberamts- Abtuarsstelle zu Biberach dem vormaligen Oberamts-Ac-
tuar Häcrrsch zu Möünsingen, *
vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. ist die erledigte Buchhaltersstelle
bei dem Cameralamt Leonberg, dem bei dem Cataster-Bärcau angestellten Assistenten
Schelhammer, und
die bei dem Cameralamt Schönthal erledigte Buchhalterestelle dem Cameral=
Candidaten Huber, von Neuenstadt, Oberamts Reckarsulm, übertragen worden.