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Sowohl zu 1 als 2 ist von der Forstbehörde dem Wald-Eigenthümer mit der
Erlaubnig zur Ausrodung zugleich der Betrag der zu zahlenden Gebühren zu er-
öffnen, und dem Berechtigten bierüber Nachricht zu geben.
Stuttgart den 4. Mai 1361.
Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungs-Classe stehende Oberamts=
richtersstelle in Göppingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerchte-
bofe in Ulm zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadipfarrers in
Schorndorf, deren verwandeltes Einkommen zu 1104fl. berechnet ist, haben sich
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden.
5) Die erledigte evangelische Pfarrei Winrerbach, Dekanats Schorndorf, zählt
3651 Kirchengenossen. Hievon wohnen 202 im Mutterorte, die übrigen in den
fünf 1.—1 Stunde entfernten Filialien Engelberg, Hebsak, Rohrbronn, Manolz=
weiler und Schlichten. Der Pfarrer hat im Mutterorte (außer den Taufen, Vor-
bereitungspredigten und Vesperlektionen, welche dem Helser allein obliegen, und den
Wochenkatechisationen und Berstunden, in deren Haltung beide Geistliche abwechseln)
sämtliche Gotzesdienste zu verschen, und die fünf Filialien, deren zwei, Hebsak und
Schlichten, eigene Kirchen mit mehreren Gottesdiensten und drei eigene Schulen
haben, allein zu besorgen. Das Einkommen der Stelle berechnet sich zu 625 fl. in
Preisen des Sportelgesetzes. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Korb, Dekanats Weiblingen, welche
1819 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 600 fl.
verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
vorschriftmätig zu melden.