Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Die neu eintretenden, wie die aͤlteren Seminaristen, welche am gleichen Tage 
sich in Gmuͤnd einzufinden haben, werden an die genaue Beachtung des g. 23 der 
besagten Statuten, die halbjährige Vorausbezahlung des den Seminar-Zöglingen ob- 
liegenden Aufwands betreffend, erinnert. # 
Stuttgart den 8. Juni 1851. 
Soden. 
5. Der israelitischen Ober-Kirchenbehörde. 
Bekanntmachung der Besetzung des Rabbinats Buttenhausen. 
Von dem K. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens ist 
auf den Vorschlag der K. israelitischen Ober-Kirchenbehörde das Rabbinat Butten- 
hausen, Oberamts Münsingen, dem seitherigen Verweser dieser Stelle, Kallmann 
aus Kochendorf, definitidv übertragen worden. 
Stuttgart den 28. Mail 1841. 
Steinhardt. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verlegung des Forstamtssitzes von Apeck nach Söflingen. 
Da die Verlegung des Forstamtssitzes von Alpeck nach Söflingen hoöchsten 
Orts genehmigt, und den 28. v. M. vollzogen worden ist; so wird dieß zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 9. Juni 1831. 
Herdegen. 
5) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten höheren Dienstprüfung im Finanzkache. 
Folgende Candidaten sind bei der am 10—17. Mai d. J. in Tübingen vorge- 
nommenen ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache als befähigt erkannt, und 
zu Finanz-Referendären zweiter Elasse bestellt worden:
	        
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