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gliedern des braft der Verträge vom 1. Mai 1854 und 7. Mai 1836 bestehenden
Steuervereins, andererseits, unter dem 1. November 1837 vorläufig auf den Zeitraum
von vier Jahren abgeschlossene Vertrag wegen Beförderung der gegenseitigen Ver-
kehrs-Verhältnisse mit dem lehten December d. J. außer Wirksamkeit tritt, die hohen
contrahirenden Thale aber denselben mit einigen Abänderungen und Ergänzungen,
besonders unter Berücksichtigung des mit dem 1. Januar 1342 erfolgenden Anschlus-
ses des Herzogthums Braunschweig an den Zoll= und Handels-Verein, zu erneuern
wünschen; so haben zum Zwecke der deßhalb zu pflegenden Verhandlungen zu Be- "
vollmächtigten ernannt: ·
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung der
sämmtlichen übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins, nämlich
der Kronen Bayern, Sachsen und Württemberg, des Großherzogthums Baden,
des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, der zu dem Thürin-
gischen Zoll= und Handels-Vereine gehdrigen Staaten, — namentlich des Groß-
herzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg
und Sachsen-Coburg und Gotha, und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt,
Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein und
Ebersdorf, — des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurr,
Allerhöchst Ihren Wirklicher Geheimen Ober-Finanzrath und General-Direktor der
Steuern, August Heinrich Kuhlmeyper, Ritter des Königlich Preußischen
rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und Eichenlaub u. s. w.;
Allerhöchst Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor der zweiten Ab-
theilung im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Franz August
Eichmann, Ritter des Koͤniglich Preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Klasse
mit Eichenlaub u. s. w., und
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg Theodor Poch-
hammex, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse
mit der Schleife u. s. w.;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren General-Lieutenant, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig-
ten Minister an dem Koͤniglich Preußischen und dem Königlich Süchsischen Hofe,