Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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c) zu baulicher Verbesserung der Iren · Ples- 
  
  
anstalt in Zwiefalten 1907000 fl. 
131,000 fl. 
5) Der landständischen Sustentationskasse, 
zu Ausführung des beschlossenen * 
Denkmals vorldufig 50,000 fl. 
Zusammen —: 1,587,005 fl. 39 kr. 
Art. 6. 
Der neben den gedachten Verwendungen (Arr. 4 und 5) von dem Restvermogen 
noch übrige Betrag (von 1,404,267 fl. 46 kr.) bildet das dem Finanz-Ministerium 
zukommende, längst zu 1,400,0o fl. verabschiedete, Betriebs= und Vorraths-Capital, 
vorbehältlich der aus künftig sich ergebenden Mitteln zu verabschiedenden Erhôhung 
desselben, so bald solche als erforderlich erscheinen wird. 
Art. 7 
Wenn sich zu Ablösung von Gefäll-Entschädigungsrenten, welche auf dem Steuer- 
bezug der Staatskbasse haften (Etatsrubrik Ziffer 5 a), unter annehmlichen Bedin- 
gungen Gelegenheit findet, so ist jene auch in der neuen Etatsperiode wie bisher 
aus entbehrlichen Steuermitteln zu bewirken. 
Unser Finanz-Minister ist mit der Vollziehung dieses Geseßes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 30. Juni 1342. 
Wilheim. 
Der Finanz-Minister: 
Herdegen. 
Auf Befehl des Königs, 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel.
	        
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